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Henstedt-Ulzburg wehrt sich gemeinschaftlich gegen die 380 kV- Stromtrasse durch den Ort; Klage ist nicht ausgeschlossen

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Diese Gemeinsamkeit hätte sich die WHU schon von Anbeginn gewünscht, dann wäre die Planung ggf. in eine andere Richtung gegangen.

„Leider hat sich die Gemeinde trotz unserer Anträge damals nicht an den bereits seit 2012 laufenden Konsultationsverfahren beteiligt, wie es Kaltenkirchen und Alveslohe erfolgreich taten“, erinnert sich Verena Grützbach, die zusammen mit Karin Honerlah als einzige Gemeindevertreterinnen von Henstedt-Ulzburg wachsam die zahlreichen Informationsveranstaltungen der Tennet entlang der Ostküstenleitung bis Lübeck besuchten und laufend Stellungnahmen einreichten. „Noch Anfang 2015, als die Leitung schon lange im Bundesbedarfsplan Strom enthalten war, erkannten andere Fraktionen nicht den Ernst der Lage und warfen uns Panikmache vor. Erst im Juli 2015 und somit exakt vier Jahre nach der ersten TenneT-Information zur Höchstspannungsleitung und einem geplanten Umspannwerk fand dann eine Arbeitskreissitzung in Henstedt-Ulzburg statt.“

Immerhin bot nach Einladung durch die WHU nachfolgend Umweltminister Robert Habeck mit seiner Staatssekretärin ein Pilotprojekt „Erdkabel“ für Henstedt-Ulzburg an. Es verhindert eine Freileitung über der Wohnbebauung in Ulzburg-Süd, wird aber als Erdkabelleitung unter dem Biotop ggf. Schäden anrichten wird und ist ökologisch umstritten.

Eine Alternativplanung weiter nördlich an der BAB A20 lehnte man ab. Diese ist zwar im Nachgang noch untersucht worden, aber in unseren Augen eher halbherzig.

So stehen derzeit 38 Ordner mit den Planfeststellungsunterlagen bis Anfang März im Rathaus bereit, die die Trasse durch den Ort erkennen lassen. Außerdem ist nun auch erstmals das Umspannwerk an der BAB A7 im Gebiet Beckershof Gegenstand der Planung.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat eine versierte Fachanwältin mit der Wahrung ihrer Interessen betraut und so wird mit Frau Prof. Dr. Leppin am 22. Februar 2021 im kommenden Planungs- und Bauausschuss die Stellungnahme beraten.

Als Gemeinde können wir nur einwenden, durch die 380 kV-Trasse in unseren gemeindlichen Planungen eingeschränkt zu werden. Belange des Gemeinwohls und die Verletzung von Rechten Dritter – wie die der betroffenen Grundstückseigentümer – kann die Gemeinde leider hierbei nicht vorbringen.

Alle Fraktionen hoffen auf einen für uns erfolgreichen Ausgang des Verfahrens und wollen notfalls auch gegen einen Planfeststellungsbeschluss Klage einreichen.

Karin Honerlah für das Presseteam, 15. Februar 2021

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